Die letzte Ruhestätte
Die Wahl der Grabart ist eine sehr persönliche Entscheidung. Schon zu Lebzeiten wird diese von vielen bereits festgelegt.
Da die Ruhestätte ein bedeutendes Denkmal und für die Trauernde eine wichtige Stütze und Anlaufpunkt ist, sollte die Art des Grabes zum Leben des Verstorbenen und zu seiner Persönlichkeit passen.
In der Regel unterscheidet man zwischen der Erd- und der Feuerbestattung.
Erdbestattung
Bei einer Erdbestattung werden Nutzungsrechte für Wahlgrabstätten vergeben.
Die Nutzungs- u. Ruhezeit beträgt 30 Jahre.
Ein Wahlgrab kann mit:
- einem Sarg
- mit bis zu vier Urnen
- mit einem Sarg und nachfolgend zwei Urnen
belegt werden.
Die Gestaltung eines Wahlgrabes kann ganz besonders und individuell erfolgen. Sie sind aber gärtnerisch so zu bepflanzen, dass andere Grabstätten und die öffentlichen Anlagen und Wege nicht beeinträchtigt werden.
Das Aufstellen von Grabmalen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Friedhofsträgerin (siehe auch Friedhofssatzung).
Ansicht von Wahlgrabstätten auf dem Ev. Friedhof
Feuerbestattung
Nach der Einäscherung des Sarges wird die Urne mit der Asche beigesetzt.
Als Grabarten stehen auf dem Ev. Friedhof Warstein zur Verfügung:
Wahlgrabstätten, Urnenfelder, Kolumbarien und ein Baumbestattungsfeld
Die Nutzungs- u. Ruhezeit beträgt bei:
Wahlgrabstätten: 30 Jahre / 15 Jahre
Urnenfelder: 15 Jahre
Grabkammern: 15 Jahre
Baumurnenanlage: 15 Jahre
Belegung:
Wahlgrabstätten: 1 Sarg / bis zu vier Urnen / einem Sarg u. nachfolgend zwei Urnen
Urnenfelder: vier Urnen
Urnenwandsystem: zwei Urnen
Baumbestattungsfeld: zwei Urnen
Die Gestaltung der Grabarten: Wahlgrabstätte, Urnenfeld und Urnenwandsystem
kann ebenfalls ganz besonders und individuell erfolgen. Benötigt aber auch hier die vorherige schriftliche Zustimmung der Friedhofsträgerin.
Die Gestaltung und Inschrift der Grabmale/Grabplatten dürfen nichts enthalten, was das christliche Empfinden verletzt oder der Würde des Ortes entgegensteht.
Die Beschriftung der Namensschilder für das Baumbestattungsfeld werden einheitlich von der Friedhofsverwaltung durchgeführt.